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      Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb. Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das Bundesministerium für Finanzen auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können.

      Konkret beinhalten die Informationen (siehe Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024) v. a. folgende Eckpunkte:

      • Verlängerung von Fristen (Abgabenerklärungen, Beschwerden)
      • Zahlungserleichterungen
      • Steuerfreiheit von bestimmten Zahlungen iZm Katastrophen
      • Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
      • Investitionsbegünstigungen für Ersatzbeschaffungen
      • Liebhabereibeurteilung – Hochwasser als Unwägbarkeit
      • Außergewöhnliche Belastungen
      • Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
      • Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer
      Ferdinand Kleemann

      Partner, Tax, Wien

      KPMG Austria

      Markus Vaishor

      Partner, Tax, Wien

      KPMG Austria

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