Am 10. Januar 2025 wurde die Richtlinie über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (2025/50) (FASTER) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis 31. Dezember 2028 die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Vorschriften gelten in weiterer Folge für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2030 beginnen.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst Dividenden von öffentlich gehandelten Aktien sowie Zinszahlungen von börsennotierten Anleihen.
Die sogenannte FASTER-Initiative zielt darauf ab, Quellensteuerverfahren in der EU für grenzüberschreitend tätige Anleger, nationale Steuerbehörden und Finanzintermediäre wie Banken oder Investitionsplattformen einfacher, sicherer und effizienter zu machen. und zugleich dem Ziel der Bekämpfung von Steuermissbrauch und -betrug gerecht zu werden.
Zu den wichtigsten Maßnahmen der Richtlinie gehören: