Da mit Ablauf des 30.9.2025 die Frist zur Beantragung der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen 2025 endet und ab 1.10.2025 Steuernachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2024 verzinst werden, empfiehlt sich eine Überprüfung der Steuersituation und der zu erwartenden Steuerlast für 2024 und 2025 bis 1.10.2025. Darüber hinaus ist der Termin 30.09.2025 für die Einreichung von EU-Vorsteuererstattungsanträgen für das Jahr 2024 und die Einreichung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2024 wesentlich.
Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen an Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer 2025 sind bis 30.9.2025 zu stellen. Ab 1.10.2025 fallen für allfällige Steuernachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2024 Anspruchszinsen i. H. v. 3,53 % p. a. an. Darüber hinaus ist der Termin 30.9.2025 für die Einreichung von EU-Vorsteuererstattungsanträgen für das Jahr 2024 und die Einreichung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2024 wesentlich.