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      Die Europäische Kommission hat auf ihrer Webseite den Public-Country-by-Country-Reporting-(pCbCR)-Report-Generator veröffentlicht. Das Tool unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen pCbCR-Berichte im iXBRL-Format mit xHTML-Ausgabe gemäß der in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2952 festgelegten gemeinsamen Gestaltung. Begleitend steht eine umfassende Dokumentation zur Verfügung.


      Die Europäische Kommission hat am 10. März den „Public country-by-country reporting (pCbCR) report generator“ veröffentlicht. Mit diesem Tool können Unternehmen ihre öffentlichen länderbezogenen Ertragsteuer­informations­berichte im geforderten iXBRL-Format mit xHTML-Ausgabe erstellen. Die Umsetzung folgt dem gemeinsamen Layout, das in der Durchführungs­verordnung (EU) 2024/2952 festgelegt ist, und unterstützt damit eine einheitliche, maschinenlesbare Berichterstattung in der gesamten EU.

      Das bereitgestellte Paket umfasst ein Excel-basiertes Template-Tool, das für die Generierung des iXBRL-pCbCR-Berichts im erforderlichen xHTML-Format entwickelt wurde. Ergänzend enthält das Paket eine kurze How-to-use-Anleitung (Readme), die den schnellen Einstieg in Installation und Bedienung erleichtert. Ebenfalls enthalten sind die Taxonomie-Dateien in sämtlichen EU-Sprachen; sie ermöglichen die Erstellung des iXBRL-Berichts in xHTML-Form und stellen sicher, dass die Berichte dem in der Durchführungsverordnung vorgegebenen gemeinsamen Layout entsprechen. Diese Kombination aus Template, Dokumentation und mehrsprachiger Taxonomie erleichtert die standardisierte Datenerfassung und senkt Implementierungsaufwände in der Praxis.

      Parallel dazu wurde die „Public country-by-country reporting report generator documentation“ veröffentlicht. Dieses Dokument vereint eine technische Beschreibung des Generators mit einem Benutzerhandbuch. Es erläutert, wie der Generator konzipiert und implementiert wurde, wie er installiert und konfiguriert wird, wie pCbCR-Informationen erfasst und validiert werden und wie der resultierende iXBRL-Bericht zu interpretieren ist.

      Aus Unternehmenssicht ist die Veröffentlichung in mehrfacher Hinsicht relevant. Erstens fördert die EU-weit einheitliche Taxonomie mit verbindlichem Layout die Vergleichbarkeit und Qualität der offenzulegenden Daten. Zweitens beschleunigt der Excel-basierte Ansatz mit integrierten Prüfungen die Berichtserstellung und reduziert Fehlerrisiken, ohne dass sofort komplexe eigene IT-Lösungen aufgebaut werden müssen. Zudem erleichtert die Mehrsprachigkeit der Taxonomie die Erfüllung länderübergreifender Veröffentlichungspflichten und unterstützt Gruppen mit vielfältiger Rechts- und Sprachenlandschaft.

      Steuerliches CbCR als Grundlage für den Public-CbCR-Bericht

      Zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands können Unternehmen gemäß § 9 Abs. 3 CbCR-VG die Angaben aus dem steuerlichen CbCR für den öffentlichen Bericht übernehmen. Der EU-pCbCR-Report-Generator ermöglicht die Auswahl, dass auf das steuerliche CbCR Bezug genommen wird. In der praktischen Anwendung ist jedoch zu beachten, dass das Public-CbCR-Schema schlanker ist und bestimmte Felder des steuerlichen CbCR (etwa „stated capital“ oder die Aufteilung der Umsätze in verbunden/nicht verbunden) im Public-Schema nicht vorgesehen sind.

      Im steuerlichen CbCR werden zudem die Geschäftstätigkeiten über vordefinierte Aktivitätscodes abgebildet, während im Public-CbCR-Report-Generator eine freie textliche Beschreibung vorgesehen ist. Diese Abweichung kann in der Praxis zu uneinheitlichen und schwer vergleichbaren Darstellungen zwischen Berichtsjahren, Jurisdiktionen und Konzerneinheiten führen.

      Soweit das steuerliche CbCR nicht als Grundlage für das Public CbCR verwendet wird, empfiehlt sich ein sauberes Mapping (nur die im Public-Schema geforderten Positionen übernehmen), eine Konsistenzprüfung zwischen beiden Berichten sowie ein Testlauf im Generator, um eventuelle Fehlermeldungen bei der Report-Umwandlung frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.

      Derzeitiger Umsetzungsstand in Österreich und next steps

      Wichtig in Bezug auf Österreich ist, dass von Seiten des Bundesministeriums für Justiz derzeit noch keine Information zur elektronischen Übermittlung vorliegt, insbesondere wie die Einreichung des XBRL bzw. iXBRL konkret erfolgen soll.

      Bis zur Klärung des nationalen Einreichungswegs empfiehlt es sich, einen ersten Testlauf mit dem EU-pCbCR-Report-Generator durchzuführen. Im Zuge dessen sollten die internen Datenfelder und Definitionen mit der EU-Taxonomie abgeglichen, die Validierungsregeln getestet sowie der End-to-End-Prozess für die xHTML-/iXBRL-Publikation organisatorisch festgelegt werden. Ein klar definierter Veröffentlichungs-Workflow mit Rollen, Fristen und Qualitätskontrollen hilft, die rechtzeitige und formgerechte Erfüllung der neuen Anforderungen sicherzustellen.

      Zudem ist zu beachten, dass im Rahmen des österreichischen Mindestbesteuerungsgesetzes (bzw. allgemein Pillar II) die CbCR-Daten außerdem als Grundlage für die Inanspruchnahme von temporären Safe-Harbour-Regeln dienen, die in der Anfangsphase Erleichterungen bei der komplexen Datenermittlung bewirken sollen. Wir empfehlen daher, die CbCR-Daten des Konzerns im Hinblick auf eine herannahende Offenlegung und auch für Pillar-II-Zwecke im Detail zu prüfen.

      Da die Public-CbCR-Berichterstattung für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen, bedeutet dies für viele multinationale Unternehmen in Österreich, dass sie ihre öffentlichen CbCR-Daten für das Geschäftsjahr 2025, d. h. im Laufe des Jahres 2026, offenlegen müssen. Dementsprechend ist eine zeitnahe Vorbereitung und ein Testlauf mit dem EU-pCbCR-Report-Generator jedenfalls empfehlenswert. Zu beachten ist, dass sich der EU‑pCbCR‑Report‑Generator noch im Überprüfungsstadium befindet und daher erwartet wird, dass immer wieder neuere Versionen des EU‑pCbCR‑Report‑Generators veröffentlicht werden.

      Weitere Informationen, einschließlich des Downloads des Generators, der Taxonomie-Dateien und der vollständigen Dokumentation, stellt die Europäische Kommission auf der Projektseite „Public country-by-country reporting – Taxonomy project“ bereit.


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