Ab dem 1. September 2025 können sich auch Schweizer Unternehmen nach britischem Recht strafbar machen, wenn sie keine angemessenen Massnahmen zur Betrugsprävention getroffen haben.
Das britische Innenministerium hat hierzu am 6. November 2024 Leitlinien veröffentlicht, die als Orientierung dienen. Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar unter das Gesetz fallen, sollten diese als Best Practice für ein wirksames Compliance-Management und Risikomanagement verstehen.
Das unterstreicht die zunehmende Bedeutung von Compliance, insbesondere im Hinblick auf ethische Standards, öffentliches Interesse und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Auch börsennotierte Unternehmen sollten prüfen, ob ihre internen Richtlinien, internen Kontrollsysteme (IKS) und Corporate-Governance-Richtlinien den rechtlichen Anforderungen entsprechen.