Die globale Mindestbesteuerung nach BEPS 2.0 / Pillar 2 befindet sich weiterhin in einer Phase der Umsetzung und Weiterentwicklung. Rund 60 Staaten haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt, und auch die Schweiz hat mit der QDMTT und der IIR zentrale Elemente umgesetzt. Gleichzeitig verändern neue Entwicklungen – insbesondere der von den USA verfolgte Side-by-Side-Ansatz sowie neue Administrative Guidances der OECD – die internationalen Rahmenbedingungen erheblich.

Für die Schweiz stellt sich damit nicht nur die Frage der technischen Umsetzung, sondern auch jene der Standortattraktivität. Mehrere Kantone reagieren bereits mit Steuersatzanpassungen, QRTCs und weiteren Förderinstrumenten, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E). Zusätzlich gewinnen Qualified Tax Incentives (QTI) an Bedeutung, da substanzbasierte Steueranreize unter Pillar 2 günstiger behandelt werden können.

Da eine conditional top-up tax nicht zulässig ist, muss die Schweiz laufend zwischen der Sicherung des inländischen Steuersubstrats durch die QDMTT und der Wahrung ihrer steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere gegenüber den USA – abwägen.


«Unsicherheit erfordert Resilienz und den Mut zur Anpassung.»
 

Stefan Kuhn
Partner, Head of Tax & Legal


Clarity on Swiss Taxes

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Die Balance finden – Die Schweiz evaluiert ihre Möglichkeiten in Zeiten des Wandels

Die Mindestbesteuerung im Wandel

Umsetzung der Mindestbesteuerung

In der Schweiz

 

Die Schweiz hat die lokale Ergänzungssteuer (QDMTT) per 1. Januar 2024 und die internationale Ergänzungssteuer (IIR) per 1. Januar 2025 eingeführt. Auf die Umsetzung der UTPR wird vorerst verzichtet. Zudem beteiligt sich die Schweiz am GIR MCAA, um den internationalen Informationsaustausch der GloBE-Erklärungen (GIR) zu ermöglichen. 
 
Die ersten Ergänzungssteuererklärungen für das Steuerjahr 2024 sind bis 30. Juni 2026 einzureichen. Erst danach wird sichtbar, wie hoch die tatsächlichen Mehreinnahmen ausfallen, welche von den Kantonen auch für Massnahmen zur Standortförderung eingesetzt werden können. 
 
Mehrere Kantone haben zudem ihre Gewinnsteuersätze erhöht oder angepasst, um sich der 15-Prozent-Grenze anzunähern und die Belastung durch Ergänzungssteuern zu reduzieren.

In anderen Ländern

 

Rund 60 Staaten haben Pillar 2 bereits eingeführt oder setzen die Regelungen ab 2025 bzw. 2026 um. Weitere Länder wie Israel, Montenegro oder Nigeria folgen. 
 
In wichtigen Wirtschaftsräumen wie China und Indien ist die Umsetzung weiterhin offen. Die USA lehnen Pillar 2 ab und verfolgen stattdessen einen Side-by-Side-Ansatz. Solange grosse Volkswirtschaften nicht vollständig teilnehmen, bleibt die globale Mindestbesteuerung fragmentiert.

Säule 2 – Globale Übersicht

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Kantonale Massnahmen für die Standortattraktivität

Mehrere Kantone reagieren mit Förderinstrumenten wie QRTC, Subventionen oder Innovationsbeiträgen, um ihre Standortattraktivität trotz Mindestbesteuerung zu erhalten. Besonders aktiv sind dabei Graubünden, Basel-Stadt, Zug, Luzern und Schaffhausen.

Im Fokus stehen vor allem die Förderung von F&E, Innovation, Nachhaltigkeit, Investitionen und Beschäftigung. Viele dieser Modelle sind bewusst flexibel ausgestaltet, da weitere  Regelungen und Präzisierungen auf OECD‑Ebene erwartet werden.

Globale Mindestbesteuerung im Wandel

Die USA haben sich mit dem OECD Inclusive Framework auf einen Side-by-Side-Safe-Harbour geeinigt. US-Konzerne bleiben damit grundsätzlich vom OECD-System (IIR/UTPR) ausgenommen, während lokale QDMTT weiterhin Anwendung finden.

Dies führt zu einer asymmetrischen Situation: Nicht alle grossen Wirtschaftsräume unterliegen denselben Regeln, was die internationalen Rahmenbedingungen verändert und den Steuerwettbewerb neu prägt.

Die OECD stärkt substanzbasierte Steueranreize, insbesondere für Investitionen, Beschäftigung und F&E. Solche Qualified Tax Incentives (QTI) werden günstiger behandelt als klassische Steuervergünstigungen.

QTIs können die effektive Steuerbelastung senken, ohne automatisch Ergänzungssteuer auszulösen. Damit bleibt steuerlicher Wettbewerb möglich, sofern er an reale wirtschaftliche Substanz geknüpft ist.

Die Schweiz übernimmt OECD Administrative Guidance dynamisch über die Mindestbesteuerungsverordnung. Dadurch gilt auch das Side-by-Side-Package grundsätzlich direkt in der Schweiz.

Diese Praxis ist jedoch politisch umstritten. Parlamentarische Motionen fordern mehr Rechtssicherheit sowie eine Reduktion rückwirkender Effekte. Die ESTV bestätigt dennoch die Anwendung der neuen Regeln bereits für die Steuererklärungen 2024, solange keine Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung erfolgt. Ein Vernehmlassungsverfahren wurde initiiert.

Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Schweiz

Eine conditional top-up tax ist nach OECD-Vorgaben nicht zulässig. Die Schweiz muss daher abwägen: Entweder erhebt sie die QDMTT konsequent und sichert das inländische Steuersubstrat, oder sie verzichtet darauf zugunsten der Standortattraktivität für bestimmte Unternehmensgruppen – insbesondere für US-Konzerne.

Zusätzliche Handlungsspielräume ergeben sich durch QTIs. Insbesondere der F&E-Zusatzabzug könnte steuerlich attraktiver ausgestaltet und gezielt eingesetzt werden.

Das Side-by-Side-System birgt jedoch Abwanderungsrisiken. Unternehmen könnten Aktivitäten verlagern oder sogar Inversionen in die USA prüfen, um von günstigeren Rahmenbedingungen zu profitieren.

Dies könnte zu einem Verlust von Steuersubstrat und wirtschaftlicher Substanz in der Schweiz führen.

Vor diesem Hintergrund sollte die Schweiz die QDMTT und die IIR grundsätzlich beibehalten, um ihr Steuersubstrat zu sichern. Gleichzeitig sollte sie die internationale Entwicklung eng beobachten und bei Bedarf flexibel reagieren.

Besonders wichtig ist die gezielte Nutzung von QTIs, QRTCs und Förderbeiträgen – vor allem im Bereich F&E. Da die Umsetzung auf Verordnungsstufe erfolgt, kann die Schweiz rasch auf internationale Entwicklungen reagieren und ihre Standortattraktivität gezielt stärken.

Schweizer Unternehmensbesteuerung 2026: Wettbewerbsanalyse in einer sich verändernden Welt

Die durchschnittlichen Gewinnsteuersätze in der Schweiz sind im Vergleich zum Vorjahr nur marginal gestiegen, von 14.40% auf 14.43%. Mit einem Steuersatz von 11.66% bietet neu der Kanton Luzern die attraktivsten Gewinnsteuern im kantonalen Vergleich. Unverändert an der Spitze der höchsten Gewinnsteuersätze liegen weiterhin die Kantone Bern, gefolgt von Zürich und Wallis. Vereinzelt kam es zu geringfügigen Steuerfusssenkungen in den Kantonen Aargau, Jura, Luzern, Schwyz und Zug. Demgegenüber erhöhte der Kanton Basel-Stadt den Steuersatz (für grössere Gewinne) um 1.49 Prozentpunkte. Diese Anpassung ist im Kontext der globalen Mindestbesteuerung zu sehen. Geringere Erhöhungen wurden zudem in Glarus und Solothurn vorgenommen.

Im europäischen Vergleich bleiben die Zentralschweizer Kantone unverändert wettbewerbsfähig und übertreffen sogar die Niedrigsteuerländer wie Irland und Zypern, wobei Letzteres seinen Steuersatz von 12.5% auf 15% angehoben hat. Auch im Jahr 2026 zählen verschiedene nord-, west- und südeuropäische Staaten weiterhin zu den steuergünstigsten Standorten im europäischen Vergleich. Grössere Veränderungen sind in den europäischen Ländern nicht zu beobachten. Litauen hat seinen Steuersatz um einen Prozentpunkt erhöht.

Im globalen Vergleich behaupten die traditionellen Offshore-Domizile weiterhin ihre Spitzenposition hinsichtlich der Attraktivität der Gewinnsteuersätze. Insgesamt zeigt sich im Jahresvergleich jedoch ein weitgehend stabiles Bild: Die Gewinnsteuersätze für juristische Personen haben sich nur marginal verändert. Eine Ausnahme bildet Südkorea, wo der Steuersatz um einen Prozentpunkt angehoben wurde.
 

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Schweizer Einkommenssteuer 2026: Stabilität inmitten globaler Verschiebungen

Die durchschnittlichen Individualsteuersätze in der Schweiz verändern sich verglichen zu den Vorjahren um rund 0.1 Prozentpunkte im schweizerischen Durchschnitt.

Mit einem Steuersatz von 21.9% weist Zug 2026 die attraktivsten Einkommenssteuern im Vergleich der Kantonshauptorte auf. Unverändert die höchsten Steuersätze verzeichnen weiterhin die Städte Genf und Basel. 

Im europäischen Vergleich sind die Zentralschweizer Kantone unverändert wettbewerbsfähig und weisen die tiefsten Steuersätze in ganz Westeuropa auf. Die skandinavischen Länder verfügen auch im Jahr 2026 unverändert über die höchsten Steuersätze im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Demgegenüber haben viele Osteuropäische Länder nach wie vor sehr tiefe Steuersätze.

Im globalen Vergleich bleiben die traditionellen Offshore-Domizile sowie Singapur führend in Bezug auf die Attraktivität der Einkommenssteuersätze.

Insgesamt zeigen sich die Einkommenssteuersätze für natürliche Personen in der Schweiz und im Ausland weitgehend stabil.  

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Stefan Kuhn

Partner, Leiter Tax & Legal, Mitglied des geschäftsführenden Verwaltungsrats

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Olivier Eichenberger

Director, Corporate Tax

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