Viele Staaten haben die Umsetzung der zweiten Säule im Jahr 2025 vorangetrieben, und in rund 50 davon, darunter auch die Schweiz, sind inzwischen entsprechende Vorschriften in Kraft. Einige wichtige Volkswirtschaften – wie die USA – haben die Mindestbesteuerung jedoch noch nicht eingeführt.

Vor diesem Hintergrund entwickeln sich die Handelskonflikte unter der derzeitigen US-Regierung - und läuten eine neue Ära des globalen Handels ein. Ist die Stabilität der globalen Steuerinitiative der OECD in Gefahr? Und wie werden die Initiativen der USA die Zukunft des Handels beeinflussen?

Auf kantonaler Ebene scheint es sinnvoll, Subventionen oder Anreize voranzutreiben, welche die Standortattraktivität durch gezielte Förderungen erhöhen. Besonders wichtig sind die Bereiche Forschung, Produktion, Ausbildung und Dekarbonisierung.

Auf Bundesebene könnte die Schweiz ihre Politik und die Massnahmen, welche als nichttarifäre Handelshemmnisse gelten, überdenken. Obwohl der Umfang der jüngsten Handelspakete noch nicht endgültig feststeht, ist klar, dass die US-Regierung eine zunehmend durchsetzungsfähige Handelsagenda verfolgt.


«Global treffen Steuern, Zölle und geopolitische Entwicklungen aufeinander. Wir bleiben positiv, bereiten uns aber auch auf das Unerwartete vor.»
 

Stefan Kuhn
Partner, Head of Tax & Legal


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Handel und Zölle: Wie die Schweiz die neuen globalen Steuerherausforderungen meistert

Mit der Eskalation der Handelskonflikte unter der aktuellen US-Regierung bricht ein neues Zeitalter für den internationalen Handel an.

Auch wenn die jüngsten Handelspakete noch nicht in ihrer finalen Version vorliegen, lässt sich bereits sagen, dass die verursachten Unsicherheiten die globalen Wachstumsprognosen untergraben.

Die Schweizer Regierung rechnet damit, dass 2025 und 2026 auch hierzulande ein unterdurchschnittliches Wachstum zu verzeichnen sein wird.

Die Situation der Schweiz

Zölle

 

Die Schweiz erhebt nach wie vor hohe Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse aus allen Ländern, auch aus den USA. Diese Zölle basieren auf einem komplexen System von Einfuhrlizenzen und Kontingenten.

Zudem erhebt die Schweiz Verbrauchssteuern auf Tabakwaren, Bier und Alkohol, und auch Personenwagen unterliegen bei der Einfuhr einer Fahrzeugsteuer von 4%.

Ausserdem erhebt die Schweiz verschiedene Umweltabgaben, darunter einen Zoll auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und eine Abgabe auf CO2-Emissionen. 

Nichttarifäre Handelshemmnisse

 

Auch wenn die Rechtfertigung reziproker US-Zölle von vielen kritisch gesehen wird, lohnt es sich, einige nichttarifäre Handelshemmnisse der Schweiz näher zu beleuchten. Die US-Regierung definiert nichttarifäre Handelshemmnisse als von einem anderen Staat auferlegte politische Massnahmen, die den internationalen Warenhandel einschränken, verhindern oder behindern.

Dazu zählen technische Handelshemmnisse, mangelnder Schutz von geistigem Eigentum, das Tolerieren von unlauterem Wettbewerbsverhalten und staatliche Kontrollen über das Beschaffungswesen. 

Globaler Handel, Swiss Made

Die Schweiz bietet Unternehmen klare Vorteile. Ihre zentrale Lage in Europa gewährleistet einen strategischen Zugang zu den wichtigsten Märkten. Gleichzeitig verfügt das Land über ein stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld.

Ein duales Bildungssystem, das Berufsschulbildung mit praktischer Ausbildung kombiniert, sorgt für hochqualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte. Ausserdem fördert die Schweiz ein weltweit erstklassiges Innovationsökosystem, insbesondere im Bereich der Pharmazeutika und Präzisionsmaschinen. Zwei internationale Flughäfen und ein effizientes Schienennetz gewährleisten die globale Anbindung.

Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind wirtschaftsfreundlich und geschäftsfördernd, mit begrenzter Bürokratie und einem wettbewerbsfähigen, international beachteten Steuersystem. Der starke Finanzsektor, die seit Jahrhunderten bestehende Neutralität und das weltweite Ansehen der Schweiz erhöhen ihre Attraktivität für Investitionen zusätzlich.

  • Export- und Importgüter

    Zu den wichtigsten Exportgütern der Schweiz gehören hochwertige Produkte wie Maschinen und mechanische Geräte, Chemikalien, Pharmazeutika, Präzisionsinstrumente und Uhren. 

     

    Wichtige Importgüter sind Rohstoffe, Elektronik, Maschinen, Chemikalien, Nahrungsmittel und Textilien. Der Handel mit Dienstleistungen, einschliesslich Finanzdienstleistungen, IT und Tourismus, nimmt einen hohen Stellenwert ein und ist in vielen Fällen durch besondere Abkommen geregelt.

Die Wirtschafts- und Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz

Nach Schätzungen des SECO FTA Index wurden 2023 Waren im Wert von CHF 62,328 Milliarden unter FHA importiert, was Zolleinsparungen von CHF 2,226 Milliarden entspricht.

Allerdings dürften Zolleinsparungen von insgesamt CHF 546 Millionen nicht genutzt worden sein – potenzielle Zollsenkungen, die Schweizer Unternehmen im Rahmen von Freihandelsabkommen hättengeltend machen können, was jedoch nicht geschehen ist.

Die Wirtschafts- und Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz

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Chancen für Unternehmen

  • Kurzfristig

    Kurzfristig werden sich Unternehmen mit neuen Zöllen auseinandersetzen müssen, insbesondere auf Produkte, die für den US-Markt bestimmt sind, aber auch auf Waren aus den USA, die für China, Kanada und möglicherweise die EU bestimmt sind. 

     

    Das Ausmass, in dem die Preise steigen oder die Gewinnmargen schrumpfen, wird von der Preiselastizität der einzelnen Produkte und der Wettbewerbslandschaft an den Zielmärkten bestimmt – insbesondere von der Frage, ob die einheimischen Hersteller mit der Qualität und Lieferkapazität der Einfuhren mithalten können.

  • Mittelfristig

    Mittelfristig kann die Zollregelung sektorspezifische Arbitragemöglichkeiten bieten, vor allem bei zollsensiblen Waren wie Halbleitern, Aluminium und Stahl. Ein möglicher Plan, um die Zollbelastung für diese Waren zu mindern, könnte die Verlagerung des Produktionsursprungs sein, etwa durch die Verschiebung eines der letzten Wertschöpfungsschritte in ein Land mit niedrigeren Zöllen.

  • Langfristig

    Langfristig werden Unternehmen ihre globale Strategie überdenken und die Art und Weise anpassen müssen, wie sie Risiken neu austarieren und Chancen innerhalb ihrer internationalen Lieferketten nutzen. Angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Rivalitäten zwischen den grössten Volkswirtschaften könnte sich der Grundsatz der «absatznahen Produktion» als wichtiger Leitfaden für stürmische Zeiten erweisen.


  • China und die USA

    Während China und die USA weiterhin mit Engpässen im Stahlexport konfrontiert sein werden, bietet sich die Chance für einen neu entstehenden Markt für schweizerische Kompetenz bei Stahlverzinkung.

     

    Vor Beginn der Zollspannungen war China ein beliebtes Zielland für diesen Wertschöpfungsschritt.

Globale Mindeststeuer in der Schweiz 2025: Fortschritte, Ungewissheiten und der Einfluss der USA

Die Mindestbesteuerung stellt nicht einen Mindeststandard, sondern einen Common Approach dar. Daher sind die Länder nicht verpflichtet, Massnahmen oder Regelungen einzuführen.

Wenn sie aber solche einführen wollen, dann soll dies regelkonform geschehen. Sodann haben die Staaten die Anwendung der entsprechenden Regeln durch andere Länder zu akzeptieren.

Umsetzung in der Schweiz

Bekanntlich hat die Schweiz die Mindestbesteuerung im Sinne einer lokalen Ergänzungssteuer (QDMTT) per 1. Januar 2024 eingeführt. Am 4. September 2024 traf der Bundesrat den Beschluss, die internationale Ergänzungssteuer im Sinne der IIR ab dem 1. Januar 2025 wirksam werden zu lassen.

Auf die Einführung der UTPR (sekundären internationalen Ergänzungssteuer) wird dagegen bis auf Weiteres verzichtet.

Weiterhin initiierte der Bundesrat am 29. Januar 2025 eine Konsultation, um die Zustimmung zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Informationsaustausch zur OECD-Mindestbesteuerung zu erlangen.

Diese Vereinbarung soll es betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen (MNU) vereinfachen, ihrer Informationspflicht im Rahmen der Mindestbesteuerung nachzukommen, indem künftig die relevanten Informationen zentral in einem Staat eingereicht werden können.

Nebst der neuen Ergänzungssteuer auf Bundesebene (die von den Kantonen veranlagt wird) haben einige Kantone ihre Steuertarife im Lichte der globalen Mindestbesteuerung angepasst

Weltweite Umsetzung

Von den über 130 Staaten, die dem Zwei-Säulen-Projekt der OECD/G20 zugestimmt haben, haben bislang – bzw. mit Gültigkeit ab dem Jahr 2025 – über 50 gewisse Mindestbesteuerungsregelungen eingeführt.

In bedeutenden Ländern wie China und Indien bleibt weiterhin ungewiss, ob und wann bestimmte Regelungen zur Mindestbesteuerung eingeführt werden. Die USA haben sich gegen eine Einführung geäussert.

Die langfristige Durchsetzung dieser globalen Mindestbesteuerung hängt massgeblich davon ab, ob solche Schlüsselländer sich in absehbarer Zeit an diesen Massnahmen beteiligen werden. Bis dahin ist es möglich, dass MNU nicht von der Mindestbesteuerung erfasst werden, solange ihre Geschäftstätigkeit auf diese Länder beschränkt bleibt oder keine Anwendung der UTPR erfolgt.

  • Zutritt 2024

    Gegenüber 2024 sind ab 2025 Länder wie Brasilien, Gibraltar, Guernsey, Indonesien, Kenia, Portugal und Singapur hinzugekommen. 

Säule 2 – Globale Übersicht

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Szenario-Planung: Wie sich die Schweiz auf globale Steuer- und Handelsverwerfungen vorbereiten kann

Aufgrund der verschiedenen Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere im Bereich der Mindestbesteuerung und spezifisch im Zusammenhang mit den USA, sollte die Schweiz möglichst flexibel sein.

Im Hinblick auf die Mindestbesteuerung ist es wichtig, dass die Schweiz bzw. der Bundesrat mit der direkt auf die Verfassung gestützten Mindeststeuerverordnung über eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung verfügt. So kann der Bundesrat etwa die Entwicklungen bei der UTPR weiter beobachten, wobei die diesbezüglich vorhandene Unsicherheit dafür spricht, dass von einer Einführung der UTPR weiterhin abgesehen wird.

Auch betreffend die bereits eingeführten QDMTT und IIR gilt es, die weiteren Entwicklungen zu beobachten – insbesondere ob es (vermehrt) Strukturen gibt, bei denen die Mindestbesteuerung faktisch eingeschränkt ist.

  • Bei Inbound-Strukturen bleibt die Frage, ob die Erhebung der QDMTT (weiterhin) notwendig ist, um zu verhindern, dass ein anderes Land Steuern erhebt.
  • Bei Outbound-Strukturen stellt sich die Frage, ob die Erhebung der IIR erforderlich ist, um eine Besteuerung durch ein anderes Land zu vermeiden.

Bei der Ausübung der genannten Flexibilität sollte sich der Bundesrat an den bereits im Rahmen der Volksabstimmung im Juni 2023 zur Mindestbesteuerung geäusserten Argumenten orientieren, dass (i) nicht andere Staaten Steuern erheben, die stattdessen die Schweiz vereinnahmen kann, und (ii) die Schweiz eine mit den OECD-Regeln konforme bzw. qualifizierende Umsetzung der Mindestbesteuerung praktiziert.

Sollte ein Szenario eintreten, bei dem die Mindeststeuer im europäischen Raum weiterhin angewendet wird, nicht jedoch für US-domizilierte Gruppen (oder allenfalls auch solche mit Präsenz in Asien), dann wäre zu prüfen, ob die Schweiz eine bedingte (nationale und internationale) Ergänzungssteuer, die reziprok angewendet würde, erheben könnte.

Schweizer Unternehmensbesteuerung 2025: Wettbewerbsanalyse in einer sich verändernden Welt

Die durchschnittlichen Gewinnsteuersätze in der Schweiz sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, von 14.60% auf 14.40%. Mit einem Steuersatz von 11.85% bietet der Kanton Zug im kantonalen Vergleich weiterhin die attraktivsten Gewinnsteuern an. Unverändert an der Spitze liegen nach wie vor die Kantone Bern, gefolgt von Zürich und Wallis.

Für das Jahr 2025 verzeichnete der Kanton Tessin die grösste Senkung um 3.11 Prozentpunkte, während der Kanton Basel-Landschaft eine Reduktion um 2.45 Prozentpunkte erfuhr. Dies ist noch auf die STAF zurückzuführen.

Mit diesen Senkungen sind die Steuersatzsenkungen im Rahmen der STAF in der Schweiz abgeschlossen. Lediglich im Kanton Zürich erfolgt am 18. Mai 2025 eine Abstimmung über einen nachgelagerten zweiten Senkungsschritt. Im Gegensatz dazu erhöhte der Kanton Waadt seinen Steuersatz um bis zu 0.72 Prozentpunkte. Diese Erhöhung ist im Lichte der globalen Mindestbesteuerung zu betrachten.

Im europäischen Vergleich bleiben die Zentralschweizer Kantone unverändert wettbewerbsfähig und übertreffen sogar die Niedrigsteuerländer wie Irland und Zypern. Auch im Jahr 2025 zählen verschiedene nord-, west- und südeuropäische Staaten weiterhin zu den Spitzenreitern im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.

Im globalen Vergleich bleiben die traditionellen Offshore-Domizile hinsichtlich der Attraktivität ihrer Steuersätze weiterhin führend.

Gewinnsteuersätze in den Kantonen 2025 > Klicken Sie auf die Grafik, um diese zu vergrössern

Schweizer Einkommenssteuer 2025: Stabilität inmitten globaler Verschiebungen

Die durchschnittlichen Individualsteuersätze in der Schweiz verändern sich verglichen zu den Vorjahren um 0.2% im schweizerischen Durchschnitt.

Mit einem Steuersatz von 22.59% bildet Schwyz 2025 die attraktivsten Einkommenssteuern im kantonalen Vergleich. Unveränderte Spitzenreiter sind weiterhin die Westschweizer Kantone. Für das Jahr 2025 überrascht der Kanton Genf mit 1.70% tieferen Steuern.

Im europäischen Vergleich sind die Zentralschweizer Kantone unverändert wettbewerbsfähig und können weiterhin mit den Tiefsteuer-Oasen wie Jersey und Isle of Man mithalten. Die Skandinavischen Länder sind auch im Jahr  2025 wieder Spitzenreiter im Vergleich mit anderen europäischen Ländern.

Demgegenüber haben viele Ost-europäische Länder im letzten Jahrzehnt die Steuersätze durch die Einführung des Einheitssatzes drastisch gesenkt.

Im globalen Vergleich sind die traditionellen Offshore-Domizile sowie Singapur nach wie vor führend in Bezug auf die Attraktivität von Steuersätzen.

Die Einkommenssteuersätze für natürliche Personen in der Schweiz und im Ausland sind im Allgemeinen stabil.

Einkommenssteuersätze in den Kantonen 2025 > Klicken Sie auf die Grafik, um diese zu vergrössern

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