Wie werden nicht kotierte Aktien für Vermögenssteuerzwecke bewertet?
Das Vermögen von natürlichen Personen muss für die Steuererklärung zum Verkehrswert bewertet werden. Dabei gibt es Unterschiede zwischen kotierten und nicht kotierten Wertschriften:
- Kotierte Wertschriften: Der Verkehrswert entspricht dem aktuellen Börsenkurs.
- Nicht kotierte Wertschriften: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach der Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer (Kreisschreiben Nr. 28, «KS 28»).
Was regelt das KS 28?
Ziel ist eine einheitliche Bewertung von inländischen und ausländischen Wertpapieren, die nicht an der Börse oder nicht regelmässig ausserbörslich gehandelt werden.
Steuerwert vs. Verkehrswert
Kommt es zu massgeblichen Handänderungen (Verkäufen) dieser nicht kotierten Aktien zwischen unabhängigen Dritten, gilt in der Regel der tatsächliche Verkaufspreis als neuer Verkehrswert. Dieser ist schliesslich auch für die Vermögenssteuer massgebend.