Alle Patientendaten jederzeit und überall elektronisch verfügbar – auf einer zertifizierten Grundlage.
Bestimmte Prozessabläufe wurden in den letzten drei Jahren komplett digitalisiert wie z.B. Patienten-Onboarding, Gesundheitsfachpersonen-Onboarding (GFP), Identifikation und Authentifikation des Bürgers resp. Patienten für den Erhalt der elektronischen ID.
Mit dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPD) sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patienten gefördert werden. Uni-Spitäler, Privatspitäler, Regiospitäler, Rehakliniken, Psychiatrien,