Das Projekt zur Verkürzung und Verlagerung von Gewinnen (Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)) der OECD zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben, führte zu einem Zwei-Säulen-Ansatz:
- Säule 1 richtet die Besteuerungsrechte stärker auf das lokale Marktengagement aus und verwendet keine physische Präsenz als Nexus.
- Säule 2 ist die Vereinbarung über eine weltweite Mindestbesteuerung von 15%.
Die Säule 2 ist für Konzerne relevant, die in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre in ihren konsolidierten Jahresabschlüssen einen Jahresumsatz von EUR 750 Mio. oder mehr ausgewiesen haben. Wenn Ihre Unternehmensgruppe diese Schwelle nicht erreicht, sollten Sie dennoch unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur prüfen, ob sie gegebenenfalls Teil einer grösseren Gesellschaft/Gruppe mit Konsolidierungspflicht (z. B. Family Office. Stiftung usw.) ist.
Sowohl an Säule 1 als auch an Säule 2 wird derzeit gearbeitet, wobei Säule 2 bereits weiter fortgeschritten ist. Die ursprünglich für 2023 vorgesehene globale Mindeststeuer der Säule 2 dürfte sich allerdings noch etwas verzögern. Obwohl noch einige Fragen offen sind, deuten die internationalen Entwicklungen darauf hin, dass die Säule 2 in vielen Ländern - einschliesslich der Schweiz - Anfang 2024 umgesetzt werden soll.