Damit natürliche und juristische Personen, die in zwei Ländern Einkünfte erzielen, nicht in beiden Staaten besteuert werden, unterhält die Schweiz sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den jeweiligen Vertragspartnern verringern die Hürden im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und basieren seit einem Bundesratsentscheid im Jahr 2009 auf dem OECD Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Die Weltkarte bietet eine Übersicht der aktuellen Situation aus Schweizer Perspektive.